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Vignette für Probefahrtkennzeichen

Die Vignettenpflicht und Entrichtung der Maut gilt auch für Probefahrten mit Probefahrtkennzeichen.

Klebevignette bei Probefahrten

Eine am Fahrzeug korrekt geklebte Vignette gilt auch bei Probefahrten im gleichen Maße wie bei angemeldeten Fahrzeugen.

Sonderfall 2-Monats-Klebevignette: Die 2-Monats-Vignette darf während einer Probefahrt mit Probefahrtkennzeichen einfach mitgeführt und bei Bedarf vorgezeigt werden.
Es ist auch beim Mitführen darauf zu achten, dass diese bereits korrekt entwertet bzw. gelocht wurde.
Wird das Fahrzeug während einer Probefahrt auf mautpflichtigen Bereichen, wie Rastplätzen, abgestellt, so ist die Vignette gut sichtbar, am besten hinter der Windschutzscheibe, zu hinterlegen.

Digitale Vignette bei Probefahrten

Für die digitale Vignette gelten im Grunde die gleichen Regeln wie für angemeldete Fahrzeuge. Die Vignette gilt für das konkrete Probefahrtkennzeichen. Es ist jede Dauer – 10 Tage, 2 Monate, oder 1 Jahr – möglich.

 

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