Wie oft werden die Aufzeichnungen zu Probefahrten überprüft?
Die Verwendung und Aufzeichnungen zu Probefahrtkennzeichen werden regelmäßig durch die Exekutive (im Verkehr) oder durch die Finanzpolizei überprüft. Ein Anlass zur Prüfung stellt in den meisten Fällen eine missbräuchliche Verwendung von Probefahrtkennzeichen bzw. eine Verwaltungsübertretung dar. Auch beim Beantragen neuer oder weiterer Probefahrtkennzeichen ist eine Prüfung der bisherigen Aufzeichnungen keine Seltenheit.
Es gibt also keinen Richtwert, dass die Aufzeichnungen X mal im Jahr, oder nach Y Monaten überprüft werden. Was aber mit Sicherheit gesagt werden kann: Die Aufzeichnungen werden überprüft! Rechtlich ist dann sogar schon ab dem kleinsten Verstoß möglich das Kennzeichen abgeben zu müssen.
Darum ist eine korrekte und lückenlose Aufzeichnung ein absolutes Muss. Empfindliche Geldstrafen oder auch ein Kennzeichenentzug sind oft die Konsequenz.
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