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Probefahrt mit einem Anhänger
Manchmal kommt es vor, dass Sie mit einem nicht zugelassenen Anhänger auf den Straßenverkehr müssen. Auch hier gilt dasselbe wie bei anderen nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen, Sie benötigen ein Blaues Kennzeichen für den Anhänger. Das heißt, wollen Sie zum Beispiel zum Pickerl mit einem nicht zugelassenen Anhänger, müssen Sie die Probefahrtkennzeichen montieren und alle anderen Voraussetzung erfüllen (Probefahrtschein, Bescheinigung, Fahrtenbucheintrag, usw.). Sollte der Anhänger von einem nicht zugelassen KFZ gezogen werden, benötigen Sie auch für diesen sämtliche Unterlagen inklusive Probefahrtkennzeichen.
Kurz gesagt: Ein Anhänger ist gleich zu handhaben wie ein PKW wenn es um Probefahrten geht.