Informationen, Formulare und rechtlicher Rat für

Probefahrtkennzeichen in Österreich

Um nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge probezufahren benötigt man Probefahrtkennzeichen, ugs. auch blaue Kennzeichen genannt.

 

Haben Sie weitere Fragen? Antworten finden Sie in den FAQs.

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Häufig gestellte Fragen zu Probefahrtkennzeichen

Worum es sich bei Probefahrtkennzeichen in Österreich genau handelt und wer damit was machen darf, lesen Sie hier.

Wer kann Probefahrtkennzeichen erhalten?

Um Probefahrtkennzeichen zu bekommen, muss man ein Gewerbe in einem der folgenden Bereiche ausüben:

  • Instandsetzung oder Erzeugung von KFZ oder Anhänger (Werkstatt, Hersteller, etc.)
  • Instandsetzung des betriebseigenen Fuhrparks
  • KFZ-Handel
  • gewerbsmäßiges befördern von KFZ (Übersteller, etc.)
  • Servicestationsunternehmen zum Überstellen von Kundenfahrzeugen
  • Reinigungsunternehmen zum Überstellen von Kundenfahrzeugen (Aufbereiter)
  • Sachverständige mit einschlägigem Fachgebiet
Für Privatpersonen ist es nicht möglich blaue Probefahrtkennzeichen zu erhalten.

Wie bekomme ich Probefahrtkennzeichen?

Um Probefahrtkennzeichen zu erhalten suchen Sie grundsätzlich um eine behördliche Bewilligung an, Probefahrten durchführen zu dürfen. Diesen Antrag stellen Sie, je nach Standort, an die zuständige LPD, oder die zuständige BH.

» Jetzt Probefahrtkennzeichen beantragen

Wozu darf ich blaue Probefahrtkennzeichen verwenden?

Blaue Kennzeichen dürfen für Probefahrten verwendet werden. Folgende Fahrten gelten nach dem Gesetz als eine solche Probefahrt:

Für Werkstätten interessant:

  • Fahrten zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit
  • Fahrten um Fahrzeuge vorzuführen
  • Fahrten zur Überführung eines Fahrzeuges an einen anderen Ort im Rahmen des Geschäftsbetriebes
  • Fahrten um unbeladene Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 oder N3 gewerbsmäßig im Auftrag von Nutzfahrzeugherstellern oder -händlern zu überführen
  • Fahrten zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung des Fahrzeuges nach dem III. und V. Abschnitt

Für Händler und Autohäuser interessant:

  • Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges durch den Käufer bei der Abholung des Fahrzeuges vom Verkäufer
  • das Überlassen des Fahrzeuges an einen Kaufinteressenten (max. 72 Stunden)

Welche Dokumente brauche ich?

Ein Fahrtenbuch je Probefahrtkennzeichen

Für jedes Probefahrtkennzeichen muss ein Nachweis der Fahrten geführt werden – in Form eines Fahrtenbuches. Vor dem Start jeder Probefahrt muss ein Eintrag im Fahrtenbuch erfolgen mit:

  • Namen des Lenkers
  • Datum des Tages
  • Marke und Type des Fahrzeugs
  • Fahrgestellnummer des Fahrzeuges (alternativ falls zugelassen das Kennzeichen)

Das Fahrtenbuch muss mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden und bei einer Prüfung vorgelegt werden.

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Bescheinigung für nahezu jede Probefahrt

In den meisten Fällen muss zusätzlich zum Eintrag im Fahrtenbuch eine Bescheinigung ausgestellt werden. Man unterscheidet zwischen Bescheinigung über Ziel und Zweck und Bescheinigung über Start und Ende der Probefahrt. Wann welche ausgestellt werden muss, finden Sie hier.

» Weitere Infos & Bescheinigung Formular
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Probefahrtschein

Der Probefahrtschein wird pro Probefahrtkennzeichen einmal bei Bewilligung ausgestellt. Dieser entspricht dem Zulassungsschein bei angemeldeten Fahrzeugen. Und sieht auch nahezu identisch aus.

» Weitere Infos inkl. Abbildung
» Was ist das Zusatzblatt zum Probefahrtschein?